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Was ist der Nutzungsausfall?

Der Nutzungsausfall – Warum habe ich nach einem unverschuldeten Unfall einen Anspruch darauf?

Wer in einen Unfall verwickelt wird, dessen Fahrzeug beschädigt oder sogar komplett zerstört wird, steht vor einer Vielzahl von Fragen. Eine davon betrifft den sogenannten Nutzungsausfall. Doch was bedeutet dieser Begriff und warum steht einem Geschädigten ein Anspruch darauf zu, wenn er keinen Fehler gemacht hat?

Was ist der Nutzungsausfall?

Der Nutzungsausfall bezieht sich auf den Zeitraum, in dem ein Fahrzeug nach einem Unfall nicht genutzt werden kann, weil es repariert werden muss oder unbrauchbar ist. In dieser Zeit ist der Fahrzeughalter gezwungen, entweder auf ein Ersatzfahrzeug auszuweichen oder sich anderweitig fortzubewegen, was zusätzliche Kosten verursachen kann. Der Nutzungsausfall dient dazu, den Verlust der Nutzungsmöglichkeit zu kompensieren, indem der Geschädigte eine Entschädigung erhält.

Wann besteht ein Anspruch auf Nutzungsausfall?

Ein Anspruch auf Nutzungsausfall besteht grundsätzlich immer dann, wenn der Unfall nicht vom Fahrzeughalter verschuldet wurde, sondern dieser selbst Opfer eines Verkehrsunfalls ist. In solchen Fällen ist der Unfallverursacher, bzw. dessen Versicherung, für den Schaden verantwortlich. Dies gilt unabhängig davon, ob der Unfall auf eine fremde Person oder eine andere Partei zurückzuführen ist.

Wichtig: Ein Anspruch auf Nutzungsausfall besteht nur, wenn das Fahrzeug durch den Unfall tatsächlich nicht mehr genutzt werden kann oder zumindest für eine gewisse Zeit nicht einsatzbereit ist. In diesem Fall kann der Geschädigte eine Ausgleichszahlung verlangen, die die Umstände des Nutzungsausfalls abdeckt.

Wie wird der Nutzungsausfall berechnet?

Die Höhe des Nutzungsausfalls richtet sich in der Regel nach dem Fahrzeugtyp, dem Alter des Fahrzeugs und dem Aufwand, der für eine Ersatzmobilität erforderlich ist. Die genaue Berechnung erfolgt nach festen Sätzen, die in der Rechtsprechung anerkannt sind. Es gibt jedoch auch bestimmte Faktoren, die die Höhe der Entschädigung beeinflussen können:

Fahrzeugtyp und Wert: Für ein hochwertiges oder teureres Fahrzeug fällt der Nutzungsausfall entsprechend höher aus.

Dauer des Ausfalls: Je länger das Fahrzeug nicht genutzt werden kann, desto höher ist der Nutzungsausfall.

Alternative Mobilität: Wenn der Geschädigte auf ein Ersatzfahrzeug oder öffentliche Verkehrsmittel umsteigen muss, wird dies berücksichtigt.

Muss man den Nutzungsausfall geltend machen?

Ja, um den Anspruch auf Nutzungsausfall geltend zu machen, muss der Geschädigte diesen gegenüber der gegnerischen Versicherung oder dem Unfallverursacher einfordern. Dies geschieht in der Regel im Rahmen der Schadensregulierung. Es ist wichtig, alle relevanten Unterlagen wie Reparaturkosten, Gutachten und gegebenenfalls auch Mietwagenrechnungen vorzulegen, um den Anspruch korrekt zu belegen.

Fazit

Der Nutzungsausfall ist ein wichtiger Bestandteil der Schadensregulierung nach einem unverschuldeten Unfall. Geschädigte haben in solchen Fällen das Recht, für die entgangene Nutzungsmöglichkeit ihres Fahrzeugs entschädigt zu werden. Wenn das eigene Fahrzeug aufgrund eines Unfalls repariert werden muss oder nicht mehr einsatzfähig ist, sollte der Anspruch auf Nutzungsausfall nicht unbeachtet bleiben. Es lohnt sich, diesen bei der gegnerischen Versicherung anzumelden und die Höhe des Ausfalls korrekt zu berechnen, um die entstandenen Unannehmlichkeiten finanziell auszugleichen.

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