Freie Gutachterwahl beim unverschuldeten Unfall: Warum sie für den Geschädigten so wichtig ist
Ein unverschuldeter Unfall kann nicht nur zu physischen und emotionalen Belastungen führen, sondern auch zu komplexen rechtlichen und finanziellen Fragen. Besonders dann, wenn es um die Beweissicherung und die genaue Bestimmung des Schadens geht, spielt der freie Gutachter eine entscheidende Rolle. Doch warum ist es für den Geschädigten so wichtig, einen Gutachter seiner Wahl zu beauftragen?
1. Die freie Wahl des Gutachters: Ein Grundrecht des Geschädigten
Nach einem Unfall hat der Geschädigte in der Regel das Recht, einen Gutachter seiner Wahl zu beauftragen – unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat. Dies gilt insbesondere, wenn der Unfallgegner für den Vorfall verantwortlich ist. Der Geschädigte darf sich also nicht vom Haftpflichtversicherer des Unfallgegners einen Gutachter zuweisen lassen. Der Grund dafür ist einfach: Der Gutachter soll ein unparteiisches und neutrales Gutachten erstellen, das die Interessen des Geschädigten berücksichtigt und ihm bei der Durchsetzung seiner Ansprüche hilft.
2. Unabhängigkeit und Neutralität des Gutachters
Die Wahl des Gutachters hat großen Einfluss auf die Qualität und Objektivität der Schadensbewertung. Ein Gutachter, der vom Unfallgegner oder dessen Versicherung vorgeschlagen wird, könnte in eine Interessenkollision geraten. Das könnte dazu führen, dass der Schaden nicht vollständig oder nicht korrekt bewertet wird. Ein unabhängiger, vom Geschädigten beauftragter Gutachter hat keine solchen Interessenkonflikte und kann das Gutachten auf Grundlage seiner Expertise und ohne äußeren Druck erstellen.
3. Vermeidung von Nachteilen bei der Schadensregulierung
Im Fall eines unverschuldeten Unfalls ist es entscheidend, dass der Gutachter den Schaden genau und umfassend dokumentiert. Dazu gehören neben der Reparaturhöhe des Fahrzeugs auch mögliche Folgeschäden, Nutzungsausfallentschädigungen und, falls erforderlich, eine genaue Untersuchung gesundheitlicher Beeinträchtigungen. Wenn der Geschädigte den Gutachter selbst wählt, kann er sicherstellen, dass dieser alle relevanten Aspekte beachtet und keine Details übersehen werden. Das schützt vor einer unzureichenden Schadensregulierung und stellt sicher, dass der Geschädigte den vollen Ersatzanspruch erhält.
4. Schutz vor unzureichenden Versicherungsangeboten
Die Versicherer des Unfallgegners haben oft ein Interesse daran, die Höhe des Schadens so gering wie möglich anzusetzen, um Kosten zu sparen. Ein Gutachter, der im Auftrag der Versicherung arbeitet, könnte unbewusst dazu neigen, die Schadenhöhe zu minimieren. Durch die freie Wahl des Gutachters kann der Geschädigte jedoch sicherstellen, dass er einen objektiven Bericht erhält, der seine Interessen wahrt. Dies ist besonders wichtig, wenn es zu Streitigkeiten über den Umfang des Schadens oder den Wert der Reparaturen kommt.
5. Schnellere Schadensregulierung
Ein weiterer Vorteil der freien Wahl des Gutachters ist, dass der Geschädigte einen Experten auswählen kann, der auf dem Gebiet der Schadensbewertung spezialisiert ist und mit den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Falls vertraut ist. Das führt nicht nur zu einer genaueren Beurteilung, sondern kann auch den gesamten Prozess der Schadensregulierung beschleunigen. Ein Gutachten, das schnell und präzise erstellt wird, ermöglicht es dem Geschädigten, schneller eine Entschädigung zu erhalten und sich wieder auf seine täglichen Aktivitäten zu konzentrieren.
Fazit
Die freie Wahl des Gutachters bei einem unverschuldeten Unfall ist ein wichtiger Bestandteil des rechtlichen Schutzes des Geschädigten. Sie stellt sicher, dass die Schadensermittlung objektiv und unabhängig erfolgt, was nicht nur zu einer fairen Entschädigung führt, sondern auch hilft, mögliche Nachteilsausgleichungen zu verhindern. Wer im Falle eines Unfalls auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sein Recht zur freien Gutachterwahl unbedingt wahrnehmen – es schützt die eigenen Interessen und sorgt für eine gerechte Schadensregulierung.