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HAFTPLICHTGUTACHTEN

HAFTPLICHTGUTACHTEN FÜR SICHERHEIT UND TRANSPARENZ

Ein Haftpflichtgutachten dokumentiert die Schäden an Ihrem Fahrzeug nach einem Unfall und ist unerlässlich, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer Ihr Auto sichtbar beschädigt hat. Dieses Gutachten ermittelt sowohl die Art des Schadens als auch dessen Höhe und sorgt somit für eine klare Grundlage für die weiteren Schritte.

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Haftpflichtgutachten einfach erklärt

Haftpflichtgutachten

Ein Haftpflichtgutachten dokumentiert die Beschädigungen an Ihrem Fahrzeug nach einem Unfall und wird benötigt, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer eindeutig für die Schäden verantwortlich ist. Es erfasst sowohl die Art als auch die Höhe des Schadens und bildet die Grundlage für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Verursacher oder dessen Haftpflichtversicherung. Der beauftragte Gutachter listet detailliert alle relevanten Schadensaspekte auf. Ein Haftpflichtgutachten umfasst nicht nur die grundlegenden Fahrzeugdaten, sondern auch die Berechnung der Reparaturkosten, schriftliche Nachweise, Fotos, Berechnungen möglicher Wertminderungen sowie im Falle eines Totalschadens den Rest- oder Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Je nach Situation können auch spezifische Bereiche der Schadensbewertung Teil des Gutachtens sein, welches zusätzlich der Beweissicherung dient.

Haftpflichtgutachten Bedeutung und Nutzen

Ein typisches Szenario für die Erstellung eines Haftpflichtgutachtens ist ein Autounfall. Sind Sie der Geschädigte, müssen Sie den Schaden nachweisen, um die Schadenregulierung einzuleiten. Hierfür benötigen Sie ein fachmännisches und neutrales Haftpflichtgutachten, das Sie nach Fertigstellung bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers einreichen können. Wichtig ist, dass bei einem Haftpflichtschaden der Geschädigte das Recht hat, einen Sachverständigen seines Vertrauens mit der Erstellung des Gutachtens zu beauftragen, um die Neutralität des Gutachters sicherzustellen. Das schriftliche Gutachten bildet die Grundlage für eine zügige und korrekte Schadensregulierung, weshalb ein objektives und sorgfältig erstelltes Gutachten von entscheidender Bedeutung ist, um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.

UNFALLGUTACHTEN KEINE SCHULD AM UNFALL?

Hilfe vom Unfallgutachter nach Verkehrsunfall:

Das Sachverständigenbüro Lausen stellt Ihnen in Hamburg und der Umgebung neutrale Unfallgutachter zur Verfügung.
Nicht immer ist nach einem Autounfall der Unfallablauf klar ersichtlich. Den Beteiligten sitzt der Schock noch in den Knochen. Bei Straßenverkehrsunfällen, die sich in Sekundenbruchteilen zugetragen haben, kann daher oft nicht direkt festgestellt werden, wer in welchem Maße für welchen Schaden verantwortlich ist. Den genauen Ablauf zu klären ist aber nötig, vor allem wenn Schadensersatzansprüche oder Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden sollen. Mit dem Unfallgutachten erhalten Sie eine Schwarz-auf-Weiß-Dokumentation von einem zertifizierten Sachverständigen. Dieses Dokument können Sie im Streitfall auch vor Gericht verwenden. Ein Gutachten von qualifizierten Kfz-Sachverständigen besitzt ausreichend Beweiskraft und wird von Richtern sowie von Versicherungen akzeptiert. Rufen Sie uns an wir beraten Sie Kostenlos und unverbindlich – Ihr Unfallgutachter Hamburg – Kfz-Gutachten vom Profi.
Im Folgenden erfahren Sie im Einzelnen, welche Fragen ein Verkehrsunfallgutachten klären kann, wie es erstellt wird, was es enthält und welche Unkosten damit verbunden sind. Sie erhalten zudem Informationen, worauf Sie achten sollten, wenn Sie einen Kfz-Sachverständigen als Gutachter beauftragen wollen. Über die Gutachtenanfrage auf unserer Website können Sie jederzeit ein unverbindliches Angebot anfordern oder eine Kontaktaufnahme anfragen. Das Sachverständigenbüro Lausen ist für Sie da. Wir melden uns zügig bei Ihnen. Sind Sie noch in einen Straßenverkehrsunfall verwickelt und benötigen sofortige Hilfe, erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch. Vertrauen Sie im Ernstfall auf Kompetenz und langjährige Erfahrung: Ihr Gutachter Lausen hilft Ihnen weiter! Die Erstberatung nach einem Verkehrsunfall ist kostenlos!

Für den Schaden am Fahrzeug kommt die Versicherung des Halters auf!

Ist ein Unfall geschehen, ist die Verärgerung zunächst groß. Bei Personen- und Sachschäden muss jedoch schnell geklärt werden, wer die Verantwortung trägt. Mithilfe der Gutachtenerstellung durch einen unabhängigen Sachverständigen sorgen Sie für eine objektive und korrekte Ermittlung des Unfallablaufs sowie der entstandenen Schäden an den beteiligten Kraftfahrzeugen. Folgende Fragen werden bei einem Straßenverkehrsunfall mittels Gutachtenerstellung untersucht:
Wie kam es zu dem Autounfall?
Wer hat den Autounfall verursacht?
Welche Schäden liegen vor – wie hoch sind die Kosten?
Wie sind die Schäden genau entstanden?
Wie hoch ist der finanzielle Aufwand für den Kfz-Schaden?
Wer muss welchen Schaden erstatten – welche Ansprüche habe ich?
Für die Dokumentation des Unfallhergangs und der entstandenen Fahrzeugschäden werden professionelle Fotos angefertigt, die dem Verkehrsunfallgutachten beigefügt werden. Für die Ermittlung der genauen Sachschäden an den Fahrzeugen ist Know-how erforderlich. Kfz-Schäden sollten in keinem Fall von Laien geschätzt werden, sondern von Kfz-Sachverständigen präzise ermittelt werden. Nur so können Reparaturkosten in entsprechender Höhe erstattet werden und es kommt nicht zu Überraschungen auf der Werkstattrechnung. Bestellt die Gegenpartei einen Gutachter der Versicherung, wird dieser versuchen, die Erstattungssumme für die Versicherung gering zu halten. Es ist Ihr Recht, einen unabhängigen Gutachter für die Schadensermittlung zu beauftragen.

Schaden und Kosten nach einem Unfall ermitteln

Was kostet ein Unfallgutachten nach einem Verkehrsunfall?
Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger stellt zuverlässig die Schäden an den Unfallfahrzeugen fest und ermittelt die Schadenshöhe. Dafür benötigt der Gutachter neben der Unfalldokumentation Informationen zu den Fahrzeugdaten, Nachweise über Sonderausstattungen des Kraftfahrzeugs sowie Dokumente zu zurückliegenden Schäden mit dem Hinweis, ob diese behoben wurden oder nicht. Aus den Daten wird der Sachverständige folgende Punkte ermitteln oder berechnen und bei der Gutachtenerstellung aufführen:
die Rentabilität einer Reparatur
die Reparaturkosten
die Dauer der Reparatur
den finanziellen Aufwand für den Fahrzeugausfall
die Wertminderung aufgrund des Unfallschadens
den Restwert des Kraftfahrzeugs
Bei schweren Verkehrsunfällen hilft Ihnen der unabhängige Gutachter außerdem dabei, festzustellen, ob ein Totalschaden vorliegt und dokumentiert diesen. Die Höhe des Schadens wird aufgeführt und mithilfe der Fahrzeugdaten wird der Wiederbeschaffungswert ermittelt bzw. der Wert des Fahrzeugs vor dem Schaden. Durch ein objektives Sachverständigengutachten können Sie sich vor finanziellen Nachteilen bewahren und Ihre Ansprüche bei der Gegenpartei geltend machen.
Die Kfz Gutachter kosten gehören mit zur schadenssumme!

Einen unabhängigen Unfallgutachter beauftragen

Den Schaden an Ihrem Auto von einem unabhängigen Unfallgutachter feststellen zu lassen!
Wann benötigen Sie einen unabhängigen Kfz-Gutachter?
Ob und wann Sie einen unabhängigen Kfz-Gutachter benötigen, hängt davon ab, ob Sie Verursacher des Straßenverkehrsunfalls sind oder ob Sie unverschuldet in den Unfall geraten sind. Zudem spielt auch der Schadensumfang eine Rolle.
Tragen Sie nicht die Schuld an dem Autounfall und sind Schäden an Ihrem Kraftfahrzeug entstanden, möchten Sie alle vorhandenen Sachschäden präzise ermittelt wissen, um die Kosten erstattet zu bekommen. Gerade wenn es zum Streit zwischen den Parteien kommt und der Fall vor Gericht verhandelt werden muss, liegt die Beweislast bei demjenigen, der Forderungen zu seinen Gunsten stellt. Um nachzuweisen, dass Sie einen Anspruch auf den von Ihnen geforderten Schadensersatz haben, kann Ihnen ein unabhängiges Schadensgutachten helfen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Sie Bedenken haben, dass die Beurteilung der Schadenshöhe durch den Sachverständigen der Versicherung der Gegenpartei zu gering ausgefallen ist.
Durch eine exakte Nennung von Reparaturkosten, Ausfallkosten oder Wiederbeschaffungswert mittels Sachverständigengutachten sind Sie auf der sicheren Seite und können Ihre Ansprüche beweisen und einfordern. Die Beauftragung eines unabhängigen Gutachters mit nachweisbarer Sachkenntnis ist dabei essenziell.
Auch als Verursacher des Schadens müssen Sie nichts dem Schicksal überlassen. Werden Sie selbst aktiv und lassen Sie klären, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung für den Schaden aufkommen wird. Sichern Sie sich mit einer objektiven und präzisen Gutachtenerstellung ab. So haben Sie etwas in der Hand und können im Zweifelsfall auf Ihr Recht bestehen.

Wann eine unabhängige Gutachtenerstellung nicht nötig ist

Unterhalb der Bagatellschadensgrenze ist kein Kfz Gutachten notwendig!
Unfallgutachten durch einen unparteiischen Sachverständigen werden in der Regel nicht erstellt, wenn es sich um eine Schadenshöhe unterhalb der Bagatellgrenze handelt. Diese liegt bei 750 – 1,000 Euro. Haftpflichtversicherungen akzeptieren in einem solchen Fall den Kostenvoranschlag der Reparaturwerkstatt. Beauftragen Sie dennoch einen unabhängigen Sachverständigen, müssen Sie das Sachverständigengutachten selbst bezahlen. Sie Versicherung übernimmt die Gutachterkosten nicht.
So beauftragen Sie einen Kfz-Gutachter

Möchten Sie einen Kfz-Gutachter beauftragen, lassen Sie sich die erforderliche Sachkenntnis und die notwendigen Fähigkeiten nachweisen. Informieren Sie sich über die vorhandenen Zertifikate. Diese bescheinigen die Qualifikation zum Kfz-Sachverständigen. Das Sachverständigenbüro Lausen stellt Ihnen ausschließlich zertifizierte Kfz-Gutachter zur Verfügung, deren zuverlässige und kompetente Schadensgutachten vor Gericht und bei Versicherungen Bestand haben. Kontaktieren Sie uns jederzeit über die Gutachtenanfrage, per E-Mail oder telefonisch!

Fragen und Antworten zum Gutachten nach einem Autounfall

Unverschuldeter Verkehrsunfall: Was steht mir zu?
Nicht immer ist den Beteiligten klar, was im Falle eines Autounfalls zu tun ist. Liegt ein Sachschaden vor, muss dieser aufgenommen und in einer bestimmten Frist der Versicherung gemeldet werden. Nur wenn die Schadensmeldung rechtzeitig erfolgt, tritt die Versicherung auch für den Schaden ein. Als zertifizierte Unfallgutachter stehen wir Ihnen auch beratend zur Seite und informieren Sie ausführlich zu Ihren Rechten und Optionen sowie zu den einzuhaltenden Fristen. Im Folgenden finden Sie Antworten zu häufigen Fragen im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfallgutachten.

Welche Kosten sind mit einer Unfallgutachtenerstellung verbunden?

Ist eine Gutachtenerstellung durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen gewünscht, stellt sich die Frage, wie hoch der finanzielle Aufwand für die objektive Schadensermittlung ist. Dies ist kein fester Betrag. Die Gutachterkosten richten sich immer nach der Schadenshöhe. Das liegt daran, dass für komplexere Schäden an Kraftfahrzeugen umfangreichere Schadensgutachten erstellt werden müssen.
Anhand der ermittelten Unkosten für den Sachschaden wird als Gebühr für den Sachverständigen ein bestimmter Prozentsatz veranschlagt. Während bei einem Unfallschaden von 2000 Euro eine Gebühr von etwa 500 Euro fällig wird, liegt der Preis für ein Gutachten bei einem Schaden von 10.000 Euro schon um die 1000 Euro. Der Prozentwert, durch den die Höhe der Gebühr ermittelt wird, sinkt mit steigender Schadenshöhe.

Wer zahlt die Gutachtergebühr?

Wer bezahlt das Unfallgutachten fürs Fahrzeug?

Für die Gutachtengebühr zahlen muss in der Regel der Schadensverursacher bzw. üblicherweise kommt die Versicherung dafür auf. Dies gilt auch, wenn Sie einen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Liegt der Schadenswert unter der Bagatellgrenze, erstattet die gegnerische Versicherung die Gebühr allerdings nicht, und Sie müssen aus der eigenen Tasche zahlen.
Ist das Sachverständigengutachten anfechtbar?
Ein unabhängiges Sachverständigengutachten kann angefochten werden, wenn es entweder nicht objektiv erstellt wurde und den Auftraggeber nachweislich begünstigt oder wenn die Qualifikationen des Kfz-Gutachters infrage gestellt werden können. Da die Bezeichnung Kfz-Sachverständiger nicht geschützt ist, darf sie frei verwendet werden. Die Qualifikationen des Kfz-Gutachters müssen jedoch zweifelsfrei nachweisbar sein, damit die erstellten Verkehrsunfallgutachten vor Gericht bestehen.
Weiterhin kann ein Erstgutachten abgelehnt oder beanstandet werden, wenn ein Gegengutachten bzw. die erneute Schadensevaluierung durch einen zweiten Gutachter verweigert wird.

Akzeptieren alle Versicherungen das Sachverständigengutachten?

Nach einem Autounfall sollten Sie auf keinen Fall einen von der Versicherung beauftragten Sachverständigen akzeptieren.

Besitzen die Kfz-Sachverständigen die notwendigen Qualifikationen und eine anerkannte Zertifizierung, ist die Akzeptanz bei den gängigen Versicherungen gegeben und es ergeben sich in der Regel keine Probleme.
Sachverständigenbüro Lausen – Unsere zertifizierten Kfz-Sachverständigen helfen Ihnen weiter!
Gerne beantworten wir Ihnen weitere Fragen zu unseren Verkehrsunfallgutachten oder zum Ablauf unserer Gutachtenerstellung. Mit dem Sachverständigenbüro Lausen in Hamburg beauftragen Sie ausschließlich zertifizierte Kfz-Sachverständige, die zuverlässig und objektiv Ihr Schadensgutachten erstellen. Im Ernstfall sind wir zur Stelle und dokumentieren den Schaden noch am Unfallort. Gerne kommen wir auch zu Ihnen nach Hause oder an Ihren Arbeitsplatz. Über die Gutachtenanfrage können Sie uns Ihre Wünsche mitteilen und eine Kontaktaufnahmeoption wählen. Ist Eile geboten, sind wir auch telefonisch erreichbar. Stellen Sie jederzeit eine unverbindliche Anfrage. Wir bieten Ihnen ausführliche Informationen zu unseren Angeboten!

Was sagt der Gesetzgeber?

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 823 Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 249 Art und Umfang des Schadensersatzes

(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

Was unsere Kunden sagen

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