Ein Unfallgutachten ist nötig, um nach einem Verkehrsunfall den Schaden an einem Auto zu erfassen und zu beziffern.

UNFALLGUTACHTEN

Ihr Unfallgutachten: Mehr als nur eine Schadensauflistung

Nach einem Unfall ist eine genaue und unparteiische Dokumentation des Schadens am Auto sehr wichtig. Eine solche objektive Feststellung des Schadens bildet nämlich die Grundlage für die Schadensregulierung mit der Versicherung.

Unsere Fachleute erstellen ein detailliertes Unfallgutachten. Es stellt den Schaden präzise sowie neutral fest. Ein Unfallgutachten ist ein Dokument, das den Zustand eines Fahrzeugs nach einem Unfall beschreibt und die voraussichtlichen Reparaturkosten nennt. Wir sichern alle wichtigen Beweise und halten den Schadenumfang sowie den Anspruch auf Ersatz vollständig fest. Der Ersatzanspruch beinhaltet alle Kosten, die Ihnen durch den Unfall entstanden sind – etwa Reparaturkosten, Wertverlust des Autos oder Nutzungsausfall. So können Sie sicher sein, dass alle Aspekte des Unfalls korrekt erfasst werden.

Unsere Gutachten sind präzise und rechtlich anerkannt. Sie helfen Ihnen bei Rechtsstreitigkeiten als zuverlässiges Beweismittel. Gerichte akzeptieren diese Gutachten oft als Basis für ihre Urteile – sie werden ja von unabhängigen Fachleuten erstellt.

**Erstellung eines Unfallgutachtens**

Das beschädigte Fahrzeug wird besichtigt. Zudem werden alle Schäden fotografisch erfasst, um den Zustand lückenlos festzuhalten.

Eine Beurteilung des Fahrzeugzustands folgt. Hierbei identifiziert sowie beschreibt man alle Schäden und Mängel.

Es erfolgt eine exakte Berechnung der Reparaturkosten. Zusätzlich schätzt man die voraussichtliche Dauer der Reparatur.

Liegt ein Totalschaden vor, bestimmt man den Fahrzeugwert sowie die Wiederbeschaffungsdauer. Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Reparatur teurer ist als der Wert des Wagens vor dem Schaden. In diesem Fall ermittelt man also den Wert vor dem Unfall. Ebenso wird die benötigte Zeit bestimmt, um ein vergleichbares Ersatzfahrzeug zu finden und zu kaufen.

Eine Stellungnahme zu Wertminderung oder Wertverbesserung folgt. Außerdem bestimmt man den Restwert. Eine Wertminderung entsteht, wenn das reparierte Fahrzeug trotz Instandsetzung weniger wert ist als zuvor. Doch eine Wertverbesserung ist möglich, wenn durch die Reparatur hochwertige Teile eingebaut wurden. Der Restwert ist der Wert des beschädigten Fahrzeugs im unreparierten Zustand.

Ein Schadengutachten wird nach einem einheitlichen Prozess erstellt. Dieser Ablauf stellt sicher, dass Ihr beschädigtes Auto professionell erfasst und dokumentiert wird.

Kümmern Sie sich zeitnah um eine Begutachtung Ihres beschädigten Fahrzeugs. Sicherheitsrelevante Beschädigungen sollten schnell geklärt werden. Denn bei solchen Schäden besteht die Gefahr, dass die Sicherheit beeinträchtigt ist. Sonst kann sich die Beschädigung zum Beispiel durch Umwelteinflüsse oder unsachgemäße Handhabung verschlimmern. So können durch Regen oder Schnee beispielsweise Rostschäden entstehen.

Der Ablauf einer Schadensbegutachtung

Für eine Terminvereinbarung kommt der Schadengutachter zu Ihnen – als Geschädigter – oder zur Werkstatt. Dort wird das beschädigte Fahrzeug begutachtet.

Ihre Fahrzeugdaten, die Informationen zum Unfallgegner, wichtige Daten der Versicherung sowie Angaben zu möglichen Vorschäden werden erfasst. Diese Informationen werden auf dem Auftragsformular zusammen mit der Honorarvereinbarung festgehalten. Sie unterzeichnen das Formular anschließend. Die Honorarvereinbarung regelt die Kosten für das Gutachten.

Alle Schäden werden mit hochauflösenden Fotos dokumentiert – das dient der Beweissicherung. Auch verdeckte Schäden werden berücksichtigt. Manchmal wird eine Achsvermessung durchgeführt, um die Fahrwerksgeometrie zu prüfen. Eine Diagnose mittels Fehlerspeicher-Auslese ist auch möglich, um elektronische Defekte zu finden.

Wichtig ist die Aufnahme aller technischen Daten. Zum Beispiel Fahrzeugmodell, Baujahr, Kilometerstand und die gesamte Ausstattung inklusive Sonderausstattung. Auch der Wiederbeschaffungswert wird berechnet. Dieser Wert sagt aus, wie viel ein vergleichbares Fahrzeug aktuell kostet. Die Berechnung erfolgt durch Marktanalysen sowie mithilfe von Bewertungsdatenbanken. Zusätzlich werden eventuelle Wertminderungen beachtet. Diese können den Wert des Fahrzeugs durch den Unfall dauerhaft senken. Für die Berechnung der Reparaturkosten werden Materialkosten und benötigte Arbeitszeiten für die Instandsetzung angesetzt. Hinzu kommen die Kosten für Lackierungen und Karosserievermessungen.

**Warum ein Unfallgutachten wichtig ist**

Nur ein Fachmann kann den genauen Schaden feststellen. Ein Kostenvoranschlag aus einer Werkstatt zeigt nur die korrekten Reparaturkosten. Er berücksichtigt allein die Ausgaben, um das Fahrzeug wieder in Ordnung zu bringen.

Gerade bei neueren Autos reicht ein Kostenvoranschlag oft nicht aus. Das gilt besonders, wenn ein Wertverlust wichtig ist oder das Auto nicht genutzt werden konnte. Ebenso, falls ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt – die Reparatur also teurer ist als das Auto wert ist. Ein Reparaturbetrieb darf diese Dinge nicht bewerten und in einem Kostenvoranschlag zeigen. Sonst verzichten Sie vielleicht auf Ansprüche, weil diese nicht im Kostenvoranschlag stehen – und Sie sie womöglich nicht kennen.

Kommt es zum Streit vor Gericht, ist ein Gutachten die Basis, um Ihre Forderungen durchzusetzen. Ein neutraler Experte erstellt dieses Gutachten – er arbeitet nicht für eine bestimmte Werkstatt oder Versicherung. Es liefert eine faire Einschätzung des Schadens. Damit können Sie Ihre Ansprüche geltend machen, denn es dient als Beweis vor Gericht. Ohne dieses Gutachten ist es schwer, Ihre Ansprüche durchzubringen.

Das Gutachten beinhaltet eine technische sowie wirtschaftliche Bewertung des Schadens. Es enthält eine detaillierte Fotodokumentation, um den Schaden zu zeigen. Außerdem gibt es eine transparente Reparaturkostenkalkulation – die alle Kostenpositionen verständlich aufschlüsselt.

Das fertige Gutachten erhalten Sie als PDF-Dokument. Auf Wunsch erfolgt der Versand auch direkt an Ihren Anwalt, die Versicherung des Unfallgegners sowie Ihre Werkstatt.

Die gegnerische Versicherung prüft das Gutachten und reguliert den Schaden. Im besten Fall überweist die Versicherung die Gutachterkosten direkt an das Kfz-Sachverständigenbüro Lausen.

Bei Rückfragen steht Ihnen Ihr Schadengutachter beratend zur Seite. Er erläutert alle Aspekte des Gutachtens ebenso wie das weitere Vorgehen.

Vorsicht bei Gutachtern der Versicherung

Gutachter, die von der Versicherung geschickt wurden, rechnen meistens sehr genau. Sie versuchen, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Sie handeln im Auftrag der Versicherung und wahren deren Interessen. Daher lässt sich nicht mit Sicherheit sagen, ob alle Ihnen zustehenden Entschädigungen vollständig in der Berechnung enthalten sind. Oder aber: Ihre Ansprüche fallen möglicherweise niedriger aus, als sie sein sollten.

**Ihr Anwalt im Verkehrsrecht: Hilfe bei Schadenfällen**

Ein Anwalt mit Spezialisierung im Verkehrsrecht berät Sie eingehend. Denn das Verkehrsrecht beinhaltet alle Regeln für die Teilnahme am Straßenverkehr.

Dieser Fachmann sorgt dafür, dass Ihre berechtigten Forderungen durchgesetzt werden. Ansprüche sind Geldforderungen, die Ihnen nach einem Schadenfall zustehen – zum Beispiel Entschädigung oder Schmerzensgeld. Mit einem Anwalt sparen Sie Aufwand, da er sich um die gesamte Kommunikation kümmert. Der Rechtsbeistand übernimmt den Kontakt mit Versicherungen, Gutachtern sowie anderen Beteiligten.

Sie erhalten rechtliche Sicherheit und vermeiden es, Ansprüche zu übersehen oder falsch einzuschätzen. Ein Anwalt kennt die Gesetze und beurteilt Ihre Lage genau. Oft zahlt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten, wenn Ihre Ansprüche gerechtfertigt sind. Die Kostenübernahme ist gesetzlich geregelt und hängt davon ab, wer Schuld hat.

Unfallgutachten und Rechnung: So geht die Weiterleitung

Haben Sie im Honorarvertrag angegeben, dass unser Büro das Gutachten samt Rechnung direkt an die Versicherung schickt? Oder soll es direkt an den Anwalt gehen? Dann brauchen Sie nichts weiter zu tun. Diese Abmachung erleichtert Ihnen die Arbeit und beschleunigt die Schadensbearbeitung.

Falls Sie im Vertrag nichts dazu gesagt haben, leiten Sie bitte selbst die Dokumente an Versicherung oder Anwalt weiter. Wichtig: Senden Sie das Gutachten – ein Bericht über den Schaden am Fahrzeug mit genauer Kostenangabe – sowie die Rechnung ohne Verzögerung. Nur so können Versicherung oder Anwalt mit der Bearbeitung beginnen.

**Zahlungsbedingungen bei unverschuldetem Unfall**

Bei einem Unfall ohne eigene Schuld haben Sie Anspruch auf Schadenersatz. Dieser Anspruch gilt gegenüber dem Unfallverursacher. Seine Versicherung zahlt dann den Schaden, also die entstandenen Kosten.

Haben wir eine Vereinbarung, überweist die Versicherung unser Honorar direkt an uns. Das vereinfacht den Ablauf – und wir bekommen unser Geld für die Arbeit.

Hat die Versicherung das Geld schon an Sie gezahlt, leiten Sie es bitte sofort an uns weiter. Denn als unser Auftraggeber tragen Sie die Verantwortung für die Kosten des Gutachtens. Das gilt auch, wenn die Versicherung die Kosten nicht ganz oder gar nicht übernimmt. Sie sind uns zur Zahlung verpflichtet – unabhängig davon, was die Versicherung entscheidet.

Der Direktanspruch des Geschädigten gegenüber der Versicherung

Hier besteht kein Anspruch aus einem Vertrag zwischen zwei Parteien. Es gibt stattdessen einen gesetzlichen Anspruch des Geschädigten. Dieser Anspruch stützt sich auf Gesetze. Diese Gesetze definieren Rechte sowie Pflichten bei einem Schadenfall.

Die Versicherung muss Schadensersatz zahlen. Schadensersatz ist ein Ausgleich für entstandene Schäden. Allerdings darf die Versicherung die Zahlung reduzieren, wenn der Geschädigte seine Pflicht zur Schadenminderung verletzt hat. Die Schadenminderungspflicht bedeutet: Der Geschädigte muss aktiv dazu beitragen, den Schaden gering zu halten. Behauptungen der Versicherung über zu hohe oder unübliche Kosten reichen nicht aus, um den Schadensersatz zu senken.

Um Ihre Rechte durchzusetzen, ist es gut, einen Anwalt hinzuzuziehen – einen Experten für Rechtsfragen. Der Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Er prüft die Argumente der Versicherung – und kann nötigenfalls rechtliche Schritte einleiten, damit Sie den vollen Schadensersatz bekommen.

**Wer zahlt das Unfallgutachten bei einer Haftungsquote?**

Es gibt zwei Situationen, in denen das passieren kann. Entweder lehnt die Versicherung jede Verantwortung für den Unfall ab – sie meint beispielsweise, ihr Versicherungsnehmer war nicht schuld. Oder die Versicherung wirft Ihnen vor, Ihre Pflicht zur Schadensminderung verletzt zu haben. Das heißt, Sie haben nach dem Unfall nicht genug getan, um den Schaden geringzuhalten. Das liegt etwa daran, dass Sie einen alten Schaden am Auto verschwiegen haben. In diesen Fällen zahlen Sie als Kunde die Kosten für das Gutachten selbst.

Was passiert bei einer Haftungsquote? Eine Haftungsquote bedeutet, dass Sie eine Mitschuld am Unfall tragen, weil Sie ihn teilweise verursacht haben. Dann erstattet die Versicherung die Kosten für den Gutachter nur zum Teil. Dies entspricht dem Grad der Haftung, den sie anerkennt. Den Rest bezahlen Sie. Haben Sie eine Vollkaskoversicherung, die Schäden am eigenen Auto abdeckt? Dann gibt es vielleicht eine Möglichkeit, die übrigen Kosten darüber abzurechnen. Es ist ratsam, in dieser Situation einen Anwalt zu fragen, um Ihre Optionen zu prüfen.

Wenn es nach einem Unfall zu einem Gerichtsprozess kommt, weil Sie und die Versicherung keine Einigung erzielen, tragen Sie die Gutachterkosten zunächst selbst. Diese Kosten können Sie aber im Erfolgsfall vom Gegner zurückfordern. Sie können diese aber im Rahmen des Prozesses von der gegnerischen Partei zurückfordern. Diese Kosten können Sie später von der gegnerischen Versicherung zurückfordern, wenn Sie den Prozess gewinnen. Da Gerichtsverfahren oft dauern, kann der Gutachter nicht auf die Bezahlung seiner Rechnung warten. Gewinnen Sie den Prozess, zahlt Ihnen die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten zurück. Vielleicht bekommen Sie sogar Zinsen auf diesen Betrag.

FAQ

Weitere häufige Fragen zum Thema Unfallgutachten:

Wie viel kostet ein Unfallgutachten?

Ein Unfallgutachten kostet meistens zwischen 500 und 800 Euro. Der Verursacher eines Unfalls oder seine Versicherung übernimmt diese Kosten. Das Gutachten beantwortet Fragen zum Unfallablauf, zu den Reparaturkosten sowie zum Schadenumfang.

Wie läuft ein Unfallgutachten ab?

Zuerst erfolgt eine Besichtigung des Fahrzeugs. Dann folgen die Schadensermittlung sowie die Dokumentation. Der Restwert in einem Unfallgutachten sagt aus, wie viel das beschädigte Auto noch wert ist.

Wer bezahlt ein Unfallgutachten?

Normalerweise übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten am Auto. Dies gilt, wenn die Schuldfrage eindeutig ist. Allerdings gilt dies nur, wenn es sich nicht um einen kleinen Schaden handelt – sprich, wenn der Schaden höher als 750 Euro ist.

Wer darf ein Unfallgutachten erstellen?

Auch wenn die Versicherung des Unfallverursachers schon einen Gutachter beauftragt hat, dürfen Sie selbst einen Sachverständigen auswählen.

Bei welcher Schadenshöhe kommt ein Gutachter?

Ein Gutachter kommt zum Einsatz, wenn der Schaden höher ist.
Übersteigt der Schaden die Bagatellgrenze von etwa 1.000 Euro, ist es ratsam, einen eigenen Gutachter zu bestellen – besonders bei Haftpflichtschäden. Die Versicherung übernimmt dann die Kosten.

Bei Autounfällen gibt es die 50/50-Regelung.

Hierbei zahlt jede beteiligte Person für den Schaden der anderen – oft teilen sie sich die Kosten. Diese Regelung kommt oft bei Unfällen auf Parkplätzen zum Einsatz. Unsere KFZ-Gutachter in Hamburg helfen Ihnen, solche Fälle zu klären.

Was ist besser – ein Kostenvoranschlag oder ein Gutachten?

Die Antwort hängt davon ab, wie hoch der Schaden am Auto ist. Ein Kostenvoranschlag von der Werkstatt reicht aus, wenn der Unfallschaden gering ist – also unter 1.000 Euro liegt. Bei größeren Schäden ist es besser, ein detailliertes Schadengutachten zu haben als nur einen Voranschlag.

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Erfahrungen & Bewertungen zu KfzGutachterHamburg