Freie Gutachterwahl
Ihre Rechte nach einem Verkehrsunfall – Überblick und Handlungsmöglichkeiten
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Unabhängiger Kfz-Gutachter nach einem Autounfall
Das Sachverständigenbüro Lausen bietet Ihnen freie Sachverständige an. Wenn Sie in einen Autounfall verwickelt werden, dann müssen der Schaden aufgenommen sowie beurteilt sein. Oft passiert das durch einen Gutachter der Versicherung des Verursachers. Doch oft ist so ein Gutachten nicht neutral genug. Die Versicherung der Gegenpartei versucht, die Reparaturkosten sowie die Schadensregulierung klein zu halten.
Wollen Sie ein neutrales Schadengutachten machen lassen? Dabei werden Schäden und der Fahrzeugrestwert mit der Wertminderung genau erfasst und dokumentiert. Dann ist ein unabhängiger Gutachter eine Möglichkeit.
Bei einem Autounfall mit einem Schaden oberhalb der Bagatellgrenze muss ein Gutachten von einem Sachverständigen gemacht sein. Dabei ist die Wahl des Gutachters frei. Bei einem unverschuldeten Unfall hat der Geschädigte das Recht, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen. Die Kosten dafür kann er von der Haftpflichtversicherung der Gegenpartei erstattet bekommen.
Auch wenn es schon ein Gutachten durch die Versicherung des Verursachers gibt, darf man ein zweites Gutachten bekommen. Vor allem, wenn es Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit des ersten Gutachtens gibt, hilft ein zweites Gutachten. Dieses sollte von einem neutralen und freien Gutachter erstellt werden. Es schafft Klarheit. Bestehen Sie auf Ihr Recht und beauftragen Sie einen eigenen Sachverständigen!
Das unabhängige Unfallgutachten: Ihre Absicherung nach einem Autounfall
Nach einem Autounfall haben Sie als Geschädigter das Recht, selbst einen Gutachter auszusuchen. Dieser nimmt Beweise auf, stellt die Schuld fest und beurteilt den Schaden. Um Geld für den Schaden nach einem Verkehrsunfall zu bekommen, brauchen Sie ein Gutachten. Es hält den entstandenen Schaden genau fest. Außerdem nennt es die voraussichtlichen Reparaturkosten. Bei Bedenken, dass der Gutachter der Gegenseite Ihre Ansprüche nicht richtig berechnet, können Sie sich absichern. Sie können dies durch einen unabhängigen Gutachter tun. Beauftragen Sie ein neutrales Gutachten.
Ein unabhängiger Gutachter fertigt für Sie ein gutes Gutachten an oder sichert objektiv Beweise, um den Unfallhergang zu beurteilen. Darüber hinaus stellt er alle Schäden am Auto fest und berechnet die Reparaturkosten. Zusätzlich ermittelt er den Wert des Autos vor dem Unfall, die Wertminderung danach ebenso wie den Restwert. Auch die Kosten für den Nutzungsausfall während der Reparatur lassen sich bestimmen. Er erstellt ein zweites Gutachten, wenn die Versicherung des Unfallverursachers bereits ein Gutachten hat. Zudem berät er Sie und vermittelt Kontakte zu Werkstätten oder Anwälten für Verkehrsrecht.
Bei hoher Schadenssumme kommt es oft zum Streit – eine Klärung vor Gericht ist dann möglich. Mit einem genauen Gutachten erhalten Sie ein Dokument, das als Beweis dient, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Die Berechnung der Reparaturkosten durch eine Werkstatt reicht dafür nicht. Allerdings gibt es auch Anforderungen an ein Unfallgutachten. Damit es vor Gericht anerkannt wird, muss es von einem Fachmann erstellt sein. Dieser muss seine Erfahrung und Kompetenz nachweisen. Bei geringem Schaden unterhalb einer bestimmten Grenze braucht man kein Gutachten. In diesem Fall übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für den Gutachter nicht. Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt reicht zur Regulierung des Schadens aus. Für jeden ohne Fachkenntnisse muss erkennbar sein, dass ein Bagatellschaden vorliegt – diese Grenze liegt meist bei 750 Euro. Vermuten Sie einen größeren Schaden, ist ein Gutachten sinnvoll. Als Geschädigter dürfen Sie bei einem unverschuldeten Autounfall ein Gutachten veranlassen.
Recht auf eigenen Gutachter bei unverschuldetem Unfall
Einen eigenen Sachverständigen zu bestellen, ist bei einem Unfall ohne eigene Schuld machbar. Dies gilt auch für ein zweites Gutachten oder wenn der Verursacher flieht. Einerseits dient es dazu, das erste Gutachten zu prüfen oder die Beweise zu sichern. Für eine Klärung vor Gericht mag beides wichtig oder sogar nötig sein.
Auch dann trägt die Versicherung der anderen Seite die Kosten des Sachverständigen. Allerdings darf dessen Honorar nicht über dem liegen, was für solche Gutachten üblich ist. Als Geschädigter muss man keine Preise vergleichen. Stattdessen darf man einen Gutachter nach Wahl beauftragen. Auf einen Gutachter nach Wahl besteht Ihr Recht.
Gutachten nach einem Unfall: Was Sie wissen müssen
Nach einem Unfall benötigen Sie vielleicht ein Gutachten oder eine zweite Meinung. Sie müssen dann nicht sofort die Versicherung des Unfallverursachers kontaktieren. Es ist nicht erforderlich, sie zu kontaktieren. Dies ist nicht erforderlich. Wenn Sie einen eigenen Gutachter beauftragen, ermittelt dieser die Schäden und sichert Beweise. Dabei arbeitet er ohne Beeinflussung. Ausbildung, Können sowie Erfahrung des Fachmanns für Autos sind wichtig. Sie unterstützen die Qualität und Glaubwürdigkeit des Gutachtens. Achten Sie bei der Auswahl auf die Qualifikationen.
Mit einem genauen Gutachten lassen Sie den Schaden am Auto feststellen sowie die Reparaturkosten schätzen. Außerdem geht es um die Wertminderung wegen des Unfalls. Ebenso geht es um die Kosten für den Ausfall des Autos, die entstehen. All das hilft, die Höhe des Schadensersatzes genau zu berechnen. Liegt das Gutachten vor, reichen Sie es zusammen mit den Kosten für den Gutachter ein. Senden Sie alles an die Versicherung des Unfallverursachers. Haben Sie keine Schuld an dem Unfall, darf die Erstattung meist nicht abgelehnt werden.
Es ist ratsam, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren. So vermeidet man lange Gerichtsverfahren und setzt seine Rechte besser durch. Dies kann helfen, Zeit und Kosten zu sparen. Dies hilft, Rechtssicherheit zu erlangen. Wird ein Eingreifen von Juristen nötig, sind Sie vorbereitet. Es kann sein, dass die Versicherung das Gutachten nicht anerkennen oder nur einen Teil der Kosten bezahlen will. Das Sachverständigenbüro Lausen in Hamburg berät zu den Möglichkeiten. Bei Bedarf empfiehlt es nicht nur eine gute Werkstatt für Ihr Auto, sondern vermittelt auch einen Anwalt für Verkehrsrecht.
So finden Sie den richtigen Kfz-Gutachter
Sie waren unverschuldet in einen Autounfall geraten. Da der Schaden an Ihrem Wagen über 750 Euro liegt, haben Sie sich für einen eigenen Gutachter entschieden? Damit kann er Ihre Ansprüche genau feststellen. Das ist gut so.
Nehmen Sie nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung an – Sie haben das Recht, ihn selbst zu bestimmen. Doch wie finden Sie den passenden Fachmann? Worauf achten Sie bei Ihrer Entscheidung? Hier sind wichtige Punkte, die einen guten, unabhängigen Kfz-Gutachter auszeichnen. Wichtig ist: Der Begriff „Kfz-Gutachter“ ist nicht geschützt. Daher gibt es Fachleute mit verschiedenen Ausbildungen und Fähigkeiten. Bei der Auswahl sollten Sie besonders auf eine Zertifizierung achten und sie sich zeigen lassen. Schließlich möchten Sie sicher sein, dass Ihr Gutachten von den Versicherungen anerkannt wird und im Streitfall vor Gericht hält. Bestehen Zweifel an der Qualifikation des Fachmanns oder Verdacht auf ein parteiisches Gutachten, ist mit einer Beschwerde zu rechnen. Diese Beschwerde kann von der Gegenpartei eingelegt werden. Über Handelskammern sowie Berufsverbände erhalten Sie Informationen über zuverlässige Kfz-Sachverständige.
Ihr unabhängiger Gutachter für Unfälle und Schäden
Eine Bescheinigung liegt vor. Ebenso sind wir Mitglied in einem passenden Berufsverband. Darüber hinaus haben wir passende Qualifikationen oder Abschlüsse – etwa Kfz-Meister oder Ingenieur. Außerdem haben wir viel Erfahrung bei der Einschätzung von Schäden sowie beim Schreiben von Gutachten. Diese Erfahrung lässt sich belegen.
Die Einschätzung und Dokumentation geschehen fair und ohne Beeinflussung. Über unser Büro in finden Sie jederzeit einen unabhängigen Gutachter für Unfälle und Schäden. Schicken Sie uns gern eine Anfrage für ein Gutachten, und wir melden uns bald bei Ihnen. Bei einem Unfall kommen wir schnell und kümmern uns um die Beweissicherung. Auch wenn Sie sich über den Unfall sehr ärgern, notieren Sie sich die wichtigsten Daten zu Fahrzeugen und Personen. Die Polizei sollte man auch informieren. Hat Ihr Gutachter den Ort des Unfalls erreicht, kümmert er sich um die Feststellung des Schadens. Verlassen Sie sich bei der Wahl eines Gutachters auf Kompetenz. Verlassen Sie sich auf unser Büro!
FAQ
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