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Unfall was tun – 10 wichtigste Aspekte

Hier finden Sie die 10 wichtigsten Aspekte, die Sie beachten sollten, wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden!

  1. Nach einem Verkehrsunfall kann der Betroffene einen Sachverständigen seiner Wahl beauftragen, um ein Gutachten erstellen zu lassen, das zur Beweissicherung dient und als juristische Grundlage hinzugezogen werden kann, wenn es um die Erstattungen der Reparaturkosten geht. Die Versicherung des Verursachers schickt häufig eigene Gutachter, um die Schäden zu bewerten, dies müssen Sie jedoch nicht akzeptieren! Die Kosten für den beauftragten Sachverständigen müssen von der gegnerischen Versicherung erstattet werden. Bei einem Bagatellschaden (Bagatellschaden = ein Blechschaden der einen Mindest-Sachwert deutlich unterschreitet und keinen Personenschaden zur Folge hat) reicht meistens ein Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt aus.

2. Der Sachverständige übernimmt die vollständige Beweissicherung und erstellt ein Gutachten über den Umfang und der Höhe des Schadens. Somit wird gewährleistet, dass die Schadensersatzansprüche des Geschädigten in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung nach einen Verkehrsunfall kann Aufschluss über den Schadenhergang geben, indem die Schadenart sowie der Schadenumfang ermittelt und ausgewertet werden. Mit diesem wichtigen Gutachten kann man die Ausfallzeit des beschädigten Fahrzeuges feststellen, um damit Ersatzansprüche, zum Beispiel die Nutzungsausfallentschädigung und den Mietwagen, besser belegen zu können.

3. Beim Verkauf von einem instand gesetzten Fahrzeug muss offenbart werden, dass es sich um ein Unfallfahrzeug handelt. Durch das erstellte Gutachten mit Lichtbildern können einem Kaufinteressenten der genaue Umfang und die Höhe des Schadens vermittelt werden.

4. Ein Wertminderungsanspruches kann im Normalfall erst durch ein Gutachten belegt werden. Viele Autofahrer verzichten auf einen unabhängigen Sachverständigen und verschenken häufig eine Wertminderung von bis zu mehreren hundert bis zu sogar tausenden Euro.

5. Der Geschädigte kann frei entscheiden, ob er sich vom Unfallgegner die Reparaturkosten auf Basis eines von ihm vorgelegten Gutachtens erstatten lässt (fiktive Abrechnung).

6. Für die Reparatur Ihres Fahrzeuges haben Sie das Recht eine Werkstatt Ihrer Wahl zu beauftragen.

7. Sie haben das Recht auf eine Nutzungsausfallentschädigung, wenn Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht zur Verfügung steht und Sie trotzdem keinen Mietwagen benötigen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Die Eingruppierung kann auch durch einen Kfz-Sachverständigen vorgenommen werden.

8. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners wird Ihnen die komplette Regelung des Schadens anbieten, doch Sie selbst sollten die Abwicklung in Ihren Händen haben. Ein freier und unabhängiger Kfz-Sachverständiger ist, durch ein sogenanntes Schadenmanagement der Versicherung, nicht zu ersetzen. Nehmen Sie Ihr Recht in Anspruch!

9. Als geschädigte Person haben Sie das Recht einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu wählen. Die Anwaltskosten hat die Haftpflichtversicherung des Verursachers grundsätzlich zu tragen. Sie können sich auch an die Arbeitergemeinschaft der Verkehrsanwälte „Deutscher Anwaltsverein“ wenden.

10. Der unabhängige Kfz-Sachverständige ist für beide Parteien von Vorteil, da er auch die Versicherung vor fehlerhaften Schadensersatzansprüchen bewahrt. Dies dient allen Versicherungsnehmern, die mit Ihren Prämien letztlich die Schadenbehebung finanzieren.

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