Unfall was tun – 10 wichtigste Aspekte
Ihre Rechte nach einem Verkehrsunfall – Überblick und Handlungsmöglichkeiten
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Hier sind zehn wichtige Punkte, die man beachten sollte, wenn man unschuldig in einen Autounfall gerät:
1. Nach einem Autounfall darf der Betroffene einen eigenen Fachmann holen, der ein Gutachten macht. Es dient als Beweis und Basis für die Forderung nach Reparaturkosten. Oft schickt die Versicherung des Unfallverursachers eigene Gutachter, aber das muss man nicht akzeptieren. Die Kosten für den eigenen Fachmann übernimmt die Versicherung des Unfallgegners. Bei kleinen Schäden reicht meist ein Kostenvoranschlag von einer Werkstatt. Kleine Schäden sind Blechschäden ohne Personenschaden.
2. Der Fachmann sichert alle Beweise und macht ein Gutachten über den Schaden. So wird sichergestellt, dass der Geschädigte den kompletten Schaden ersetzt bekommt. Die Beweissicherung nach einem Autounfall kann zeigen, wie der Schaden entstanden ist. Art sowie Umfang werden untersucht und bewertet. Mit dem Gutachten kann man auch die Ausfallzeit des Autos feststellen. So lassen sich Ansprüche, zum Beispiel für Nutzungsausfall oder Mietwagen, besser begründen.
3. Wenn man ein repariertes Auto verkaufen will, muss man sagen, dass es einen Unfall hatte. Das Gutachten mit Fotos zeigt dem Käufer den genauen Schaden.
4. Normalerweise braucht man ein Gutachten, um einen Anspruch auf Wertminderung zu beweisen. Viele Autofahrer verzichten auf einen unabhängigen Fachmann. Sie bekommen so oft eine Wertminderung von mehreren hundert oder sogar tausend Euro nicht.
5. Der Geschädigte darf selbst entscheiden, ob er sich die Reparaturkosten anhand eines Gutachtens vom Unfallgegner auszahlen lässt. Das ist eine Abrechnung ohne Reparatur.
6. Für die Reparatur des Autos darf man eine Werkstatt aussuchen.
Man hat ein Recht auf Entschädigung, wenn das Auto nach dem Unfall nicht nutzbar ist. Dies gilt auch, wenn man keinen Mietwagen braucht. Die Höhe der Entschädigung hängt vom Autotyp ab. Ein Kfz-Sachverständiger kann das Auto einstufen.
Die Versicherung des Unfallgegners bietet an, den Schaden komplett zu regeln. Man sollte die Abwicklung aber selbst in die Hand nehmen. Einen freien Kfz-Sachverständigen ersetzt kein Schadenmanagement der Versicherung. Nutzen Sie Ihr Recht!
9. Als Geschädigter darf man einen Anwalt wählen, dem man vertraut. Die Anwaltskosten muss die Versicherung des Verursachers tragen. Man kann sich auch an die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein wenden.
10. Der unabhängige Kfz-Sachverständige hilft beiden Seiten. Er schützt auch die Versicherung vor falschen Ansprüchen. Das hilft allen Versicherten, die mit ihren Beiträgen die Schadenbehebung bezahlen.
FAQ
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